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Das vereinbarten Bund und Länder gegen die Pandemie

Vereinbarung von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie: August Wöginger, 1. stv. ÖVP-Klubobmann. Fotos: Parlamentsdirektion/ Johannes Zinner; iStock.com/ Morsa Images

Impfen, Maskenpflicht, Homeoffice, Lockdown und Impflicht: Bund und Länder sind einig über Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. Die Regierungsfraktionen, ÖVP und Grüne, sowie die SPÖ tragen diese Maßnahmen im Parlament, gab August Wöginger, 1. stv. Klubobmann der ÖVP, bekannt. Für die Impfplicht ist ein Gesetzesbeschluss erforderlich.

 

Ergebnis der Beratungen

Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist ein Ergebnis der Beratungen der Landeshauptleute am Achensee Tirol mit Bundskanzler Alexander Schallenberg und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Bereits am Freitag Vormittag hatten Schallenberg und Mückstein in einem Pressegespräch mit Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und Tirols Landeshauptmann Günther Platter über den am Montag, 22. November einsetzenden, 20 Tage währenden generellen Lockdown informiert.

Die Vereinbarung von Bund und Ländern zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus und zur Stabilisierung des Gesundheitssystems sieht im einzelnen vor:

  1. Lockdown bundesweit für alle, also Ungeimpfte und Geimpfte (0 bis 24 Uhr), mit den Ausnahmen für alle wie in der aktuell in Geltung stehenden 1. Novelle der 5. SchuMaV („Lockdown für Ungeimpfte“) – für 20 Tage, Evaluierung nach 10 Tagen – nach 20 Tagen (spätestens am 12.12.) enden die Maßnahmen automatisch – Rückkehr zum „Lockdown für Ungeimpfte“

 

  1. Präsenzunterricht für all jene die es benötigen. Für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie Klassen- und Gruppenräumen. Kinder dürfen jedoch ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Schulen stellen Betreuung und Lernpakete für diese Kinder sicher. Appell der Bundesregierung und Landeshauptleute die Schülerinnen und Schüler zu Hause zu betreuen, dort wo dies möglich ist.

 

  1.  Impfoffensive
  • Dritte Dosis bei Vektorimpfsoffen ab dem 4. Monat empfohlen
  • Dritte Dosis bei mRNA-Impfstoffen ab dem 4. Monat möglich
  • Verkürzung des Grünen Passes ab spätestens 01.02.2022 auf 7 Monate für den 3. Stich

 

  1. Erhöhung der Compliance (Einhaltung von Regeln)
  • Verschärfung von Kontrollen
  • Erhöhung von Strafen
  1. Home-Office-Empfehlung
  2. Home-Office im Bundesdienst
  3. FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz
  4. Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens (inkl. Begutachtungsverfahren) zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht mit Inkrafttreten spätestens am 1. Februar 2022 – unter Beachtung einer gebotenen verfassungsrechtlichen Frist zur operativen Umsetzung