Untersuchungs-Ausschuss

Hanger will Ermittlungen der Finanz schützen

Im Sinne der Finanzbehörden die Rechte und die Ermittlungen schützen: ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger. Foto: Zur-Sache.at / Michael Tögel

Wiederholt wurde von Betroffenen und von Rechtsexperten beklagt, dass die Vorgangsweise der Oppositionsparteien zum Untersuchungsausschuss des Nationalrates die Rechte von Personen verletzt und Ergebnisse von Ermittlungen gefährdet. Ermittelnde Finanzbeamte sollten daher in nicht-öffentlicher Sitzung befragt werden, wünscht das Finanzamt. ÖVP-Abg. Andreas Hanger ist dafür.

 

Finanzamt sorgt sich um Rechte und um Ermittlungen

Einem Bericht von Ö1 zufolge hat sich die namentlich nicht genannte Chefin des für Großbetriebsprüfungen zuständigen Finanzamtes an den Untersuchungs-Ausschuss gewandt. Wegen der noch laufenden Betriebsprüfung des Wirtschaftsbundes in Vorarlberg argumentiert sie: „Medienöffentliche Sitzungen würde die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften behindern und die Rechte der Beschuldigten beschneiden.“

Ebenso werden durch die zu erwartende mediale Berichterstattung die Ergebnisse der noch laufenden Prüfung gefährdet, soll die Finanzamtsleiterin laut Ö1 erklärt haben. Das Finanzamt für Großbetriebe hält es daher für erforderlich, dass die Befragung der beiden Bediensteten zur Gänze in vertraulicher Sitzung stattfindet, erklärte dessen Leiterin.

 

ÖVP für Vertraulichkeit

Für die vertrauliche Befragung der Prüfer spricht sich daher Andreas Hanger aus. Der Fraktionsführer der ÖVP im Untersuchungs-Ausschuss fragt zugleich, ob die sogenannte Inseratenaffäre in Vorarlberg überhaupt ein Thema im Untersuchungs-Ausschuss des Nationalrates sein kann: „Wir untersuchen die Vollziehung des Bundes und nicht Aufgaben, die die Bundesländer zu erbringen haben. Vor allem untersuchen wir nicht die Finanzierung von Parteien, wie es in der Causa von Vorarlberg auch Thema ist. Wir gehen davon aus, dass das vom Verfahrensrichter so entschieden wird.“