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Krainers Anzeige hat ein Nachspiel bei Zadic

Nach einem Jahr enden die Befragungen im Untersuchungsausschuss (Bild: Camineum; Foto: Thomas Topf)

ÖVP-Abg. Andreas Hanger richtet wegen der Anzeigen von SPÖ-Abg. Kai Jan Krainer eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Alma Zadic. Begründung: Wenn Krainer jemanden bei der Justiz anzeige und zugleich vor den Untersuchungsausschuss lade, werde für Betroffene das Menschenrecht auf faires Verfahren verletzt.

 

Wie viele Anzeigen wurden eingebracht?

Eine parlamentarische Fortsetzung findet die jüngste Sachverhaltsdarstellung des SPÖ-Fraktionsführers Kai Jan Krainer an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Krainer hatte Personen rund um ein Unternehmen angezeigt, die dann nochmals vor den Untersuchungsausschuss des Nationalrats geladen worden wären. Andreas Hanger hatte das kritisiert – siehe Hanger-Abfuhr für Krainers doppeltes Spiel – und legt jetzt nach:

„Mit einer parlamentarischen Anfrage an Justizministerin Alma Zadic wollen wir uns einen Überblick darüber verschaffen, wie viele Anzeigen Abgeordneter Krainer seit Start des U-Ausschusses bei einer Staatsanwaltschaft eingebracht hat, gegen welche Personen und Verbände sich diese Anzeigen richten und wegen welcher Straftatbestände diese eingebracht wurden. Weiters wollen wir wissen, welche Personen von Krainer anschließend vor den U-Ausschuss zitiert und dort unter Aushöhlung ihrer Grundrechte befragt wurden.“

 

Wie stets es um die Grundrechte?

Im Zentrum der Kritik Hangers an der Vorgangsweise von Krainer steht der Umgang mit substanziellen Grundrechten, die durch die EMRK abgesichert werden.

Diese Grundrechte stehen in Österreich im Verfassungsrang und sichern für Jedermann das Recht auf ein faires Verfahren im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen.

Dazu sagt Hanger: „Die Befragung von Auskunftspersonen vor dem Untersuchungsausschuss steht im Spannungsverhältnis zum Artikel 6 EMRK, weshalb die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse entsprechende Entschlagungsgründe vorsieht. Weiß eine Auskunftsperson nichts von gegen sie geführten Ermittlungen, werden diese Entschlagungsrechte und damit die Grund- und Persönlichkeitsrechte unterlaufen“, erläutert Hanger.

 

Verpflichtung zur Wahrung der Grundrechte

Außerdem verpflichtet die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse den Vorsitzenden, den Verfahrensrichter und den Verfahrensanwalt – in unterschiedlichem Ausmaß – zur Wahrung der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen.

Das alles hat Folgen, denn: Haben die/der Vorsitzende, die/der Verfahrensrichterin oder Verfahrensanwältin keine Kenntnis von den gegen eine Auskunftsperson geführten Ermittlungen, können sie ihren geschäftsordnungsmäßigen Verpflichtungen nicht nachkommen.

In seiner Anfrage an Zadic verweist Hanger ausdrücklich auf die Zuständigkeit der Justizministerin und des Verfahrensrichters bzw der Stellvertreterin für den Schutz der Rechte der Auskunftsperson hin.

Befragung erst nach Anzeige

Dazu verweist Hanger auf ein konkretes Beispiel: „Fakt ist, dass der Landesgeschäftsführer der Volkspartei Niederösterreich am 30. November und somit erst nach der Anzeige des Abgeordneten Krainer im U-Ausschuss befragt wurde. Diese Vorgangsweise ist strikt abzulehnen und zeugt von einem miesen Stil, den Krainer in den Untersuchungsausschuss gebracht hat. Solche Vorgangsweisen erinnern mehr an mittelalterliche Hexenprozesse. Mit sachlicher Aufklärung haben sie jedenfalls nichts zu tun.“

Hanger nennt auch Konsequenzen, die aus der Vorgangsweise Krainers zu ziehen sind: „Die EMRK ist für sie nicht verhandelbar, hat unlängst die SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner festgehalten. Diese Position dürfte sie ihrem Partei-Kollegen Krainer noch nicht kundgetan haben. Der Krainer-Verhandlungsstil – ‚Ich setze mich durch, oder es gibt kein Ergebnis‘ – ist daher wohl mit Bedauern zur Kenntnis zu nehmen. Ihn auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurück zu holen, wäre jedoch dringliche Aufgabe der SPÖ-Vorsitzenden.“