Untersuchungs-Ausschuss
Karmasin-Aussage entlastet Kurz, Hanger: „Unschuldsvermutung gilt für jeden“
Neuerlich wird der frühere Bundeskanzler Sebastian Kurz entlastet. Das erklärt ÖVP-Abg. Andreas Hanger mit Verweis auf Aussagen der früheren Meinungsforscherin Sophie Karmasin.
Klarstellung bei Einvernahme
Sophie Karmasin wurde von der Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einvernommen. Hanger bezieht sich auf „das kürzlich bekannt gewordene Protokoll der Einvernahme von Sophie Karmasin bei der WKStA“. Dies Protokoll „entlastet Sebastian Kurz ein weiteres Mal vollständig“, sagt Hanger.
Der ÖVP-Abgeordnete erläutert, Karmasin habe gegenüber der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) folgende Aussage zu Protokoll gegeben: „Ich bestreite mit entsprechender Vehemenz, dass mich Herr Sebastian Kurz zu irgendeinem Tatplan überredet hat.“ Und weiter: „Auch wenn ich jetzt mit einer Anordnung zur Festnahme konfrontiert bin, kann ich nichts zugeben, was ich tatsächlich nicht einmal gewusst habe.“
Vorwürfe erweisen sich als haltlos
In einem erklärt Hange, worin ein wesentlicher Punkt liege und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen seien, denn: „Alle Vorwürfe, die gegenüber Kurz in den letzten Monaten ausführlich medial erhoben wurden, stellen sich somit als haltlos heraus. Einmal mehr muss darauf hingewiesen werden, dass die Unschuldsvermutung in Österreich für jeden gilt.“
Nachdenken über Umgang mit Unschuldsvermutung
„Es ist natürlich legitim, wenn Behörden entsprechende Ermittlungen durchführen“, erklärt Hanger weiter. Aber: „Wenn sich allerdings Verdachtslagen als unbegründet herausstellen, ist das in einem funktionierenden Rechtsstaat auch zur Kenntnis zu nehmen. Wie manche mit diesem Recht auf ‚Unschuldsvermutung‘ in unserer Republik umgegangen sind, darüber sollten wir einmal ganz grundsätzlich nachdenken“, so Hanger abschließend.