Untersuchungs-Ausschuss

U-Ausschuss: Wie Doris Bures den Verfahrensrichter ignoriert

Ort der Ausschussdebatten: Das Camineum. Foto: Parlamentsdirektion / Michael Buchner

Während der unabhängige Verfahrensrichter im Untersuchungsausschuss den Schutz der Persönlichkeitsrechte einmahnte, zeigte sich Ausschussvorsitzende Doris Bures von der SPÖ davon unbeeindruckt und agierte parteiisch.

 

Illegale Beweismittel im Ausschuss?

Es war ein offener Bruch mit der Verfahrensordnung, den die Vorsitzende im Untersuchungsausschuss Doris Bures von der SPÖ heute während der Befragung von Peter Pilz vollzog. Bures hatte im U-Ausschuss Beweismittel zugelassen, obwohl sich Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl zuvor klar dagegen ausgesprochen hat. Für ÖVP-Nationalrat und Ausschussmitglied Christian Stöcker ein untragbares Vorgehen. „Verfahrensrichter Pöschl bewertete die Unterlagen von Peter Pilz als Beweismittel im U-Ausschuss als nicht zulässig. Pöschl sah, unserer Meinung nach zu Recht, den Schutz von Persönlichkeitsrechten als nicht gewährleistet“, so Stocker. Außerdem konnte im Ausschuss nicht zweifelsfrei widerlegt werden, dass die Beweismittel illegal erlangt wurden. Doris Bures als Ausschussvorsitzende hat weder eine beantragte Sitzungsunterbrechung noch die Übergabe der Unterlagen an die Fraktionen zur Prüfung zugelassen. „Zu beiden wäre sie aufgrund der Verfahrensordnung gesetzlich verpflichtet gewesen“, erklärt Stocker.

 

Kein Persönlichkeitsschutz gewährleistet

„Bures handelt somit nicht nur gegen den Beschluss des Verfahrensrichters, sondern beeinträchtigt somit auch den Schutz von Persönlichkeitsrechten“ zeigt sich Stocker erschüttert und ergänzt: „Welchen Aufschrei würde es wohl geben, wenn Wolfgang Sobotka als Vorsitzender einfach den Verfahrensrichter übergehen würde?“

 

Auch Opposition ignoriert Verfahrensrichter

Entlarvend sei dabei auch das Verhalten der Opposition, die die Entscheidung des Verfahrensrichters ebenfalls ignorierte. „Bei jeder Gelegenheit weist die Opposition darauf hin, wie wichtig eine unabhängige Verfahrensführung ist. Passt eine Entscheidung des Verfahrensrichters der Opposition nicht ins Konzept, wird diese einfach ignoriert“, zeigt Stocker die Oppositionsmethoden im U-Ausschuss auf.