Untersuchungs-Ausschuss
Was geschah in der Präsidentschaftskanzlei?
Die Aktenlieferungen des Finanzministeriums während des Ibiza-U-Ausschuss füllte lange Zeit die Schlagzeilen. Nachdem kürzlich bekannt wurde, dass eine Anzeige gegen den damaligen Finanzminister Gernot Blümel in dieser Sache substanzlos ist und das Verfahren somit eingestellt wurde, offenbart der aktuelle Untersuchungsausschuss weitere Details zu den Abläufen und Vorgängen.
Was passierte im Untersuchungsausschuss?
Die Abgeordneten der ÖVP wollten am Donnerstag im Untersuchungsausschuss wissen, wie genau die durch den Bundespräsidenten veranlasste Exekution der Aktenlieferung zustande kam. Dazu war der Chef der Gruppe II-Recht der Bundespräsidentschaftskanzlei als Auskunftsperson geladen.
Abstimmung auf Basis vordatierter „Non-Papers“
Es tauchten im Zuge der Aktenlieferung sogenannte „Non-Papers“ auf. Diese waren vordatiert und wohl zur Abstimmung oder Vorinformation an die Präsidentschaftskanzlei übermittelt worden. Brisant ist, dass diese Schreiben auf Briefpapier von Abgeordneten geschrieben waren.
Zweifel an Möglichkeit einer Exekution
Der Leiter der Gruppe Recht in der Präsidentschaftskanzlei äußerte zunächst noch seine Zweifel an der Substanz des Verlangens der Opposition. Seine Zweifel wurde der Beamte nie los. Eine Exekution fand – nach Vorgabe durch den Verfassungsgerichtshofs – dennoch statt.
Bezüglich der Unklarheiten über Aktenlieferung geht aus den anderen Akten dazu hervor, dass Dr. Ludwig Adamovic, 1984 bis 2002 Präsident des Verfassungsgerichtshofs, gemeint hat: „Ein guter Teil der bestehenden Unklarheiten ist wohl auf die Judikatur des VfGH zurückzuführen.“
Im Zuge der Befragung des Leiters der Rechts-Gruppe im Untersuchungsausschuss wurde klar, wer der anonyme Oppositionsabgeordnete war, der seine „Non-Paper“ an die Präsidentschaftskanzlei richtete: Es war der SPÖ-Abgeordnete Kai Jan Krainer.
Krainer Anzeigen verlaufen sich im Sand
Krainer fiel zuletzt öffentlich auf, weil sich immer mehr seiner Anzeigen gegen ÖVP-Politiker als substanzlos herausstellen: Sie werden mangels Anfangsverdachts eingestellt. Darunter auch eine Anzeige gegen Gernot Blümel – wegen des Ablaufs dieser Aktenlieferung.