Innenpolitik

Österreichs Familienpolitik an Europaspitze

In einem Vergleich der Familienleistungen aller EU-Staaten liegt Österreich auf Platz 1, ergab eine Analyse im Auftrag der Europäischen Kommission. Foto: Stock/SanyaSM

Familien standen in den vergangenen Jahren in vielerlei Hinsicht im Mittelpunkt. Von den Auswirkungen von Corona auf den Alltag über die Unterstützungsleistungen während der hohen Inflation bis hin zum Ausbau der Kinderbetreuung. Als zuständige Ministerin zieht Susanne Raab zieht anlässlich des Internationalen Tag der Familie – 15. Mai – eine Bilanz und fasst die wichtigsten Errungenschaften zusammen. Dabei wird eines bestätigt: Österreich ist Europameister bei den Familienleistungen.

 

Raab: „Haben Meilensteine gesetzt“

Familien bilden für die Ministerin das Herzstück das Gesellschaft und das Bindeglied, das alles zusammenhält. „Daher stehen sie auch im Zentrum unseres politischen Handelns und Verbesserungen für sie zu erreichen, ist mir ein persönliches Anliegen. Wir konnten in den letzten Jahren in der Meilensteine setzen, um sie  nachhaltig zu unterstützen – von der Valorisierung der Leistungen über den Ausbau der Kinderbildung und -betreuung bis hin zur Stärkung der Väterbeteiligung“, erklärte Raab.

Angebot für Kinder wird ausgebaut: Sunsanne Raab und Martin Polaschek. Foto: Alexander Zillbauer

Angebot für Kinder wird ausgebaut: Susanne Raab und Martin Polaschek. Foto: A. Zillbauer

Familienleistungen

Kein Land in der Europäischen Union unterstützt Familien so sehr wie Österreich, das hat kürzlich eine Studie des Research Center der Europäischen Kommission ergeben – Österreich ist auf Platz 1 in der EU. Ein wichtiger Meilenstein ist die Valorisierung der Leistungen, die seit dem 1. Jänner 2023 gilt. Alle Leistungen, einschließlich Beihilfe, Mehrkindzuschlag, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus sowie Schulstartgeld werden jährlich an die Inflation angepasst. Für das Jahr 2024 bedeutete das eine Steigerung um 9,7 Prozent.

Außerdem wurde der Familienzeitbonus von 740 Euro auf rund 1.600 Euro mehr als verdoppelt, der 2019 eingeführte Familienbonus Plus auf 2.000 Euro erhöht und die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeldkonto, beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe erweitert.

 

Studie belegt positive Auswirkungen

Eine erst kürzlich präsentierte Studie zeigt, wie positiv sich die Familienleistungen auf die Familien auswirken. Die Datenanalyse zeigt, wie die Förderungen und Leistungen wirken. Die Joanneum Research Forschungsgesellschaft nutze für ihre Analysen 210 unterschiedlich hohe Einkommen und 3.500 unterschiedliche Haushalte heran. So haben laut Studienergebnisse die Alleinerziehenden stärker profitiert als Paare. (Zur-Sache berichtete)

Kanzler Nehammer kündigte Ausbau deer Kinderbetreuung an, erste Schritte gesetzt. ( Screenshot Kleine Zeitung)

Kanzler Nehammer kündigte Ausbau der Kinderbetreuung an, erste Schritte gesetzt. (Screenshot Kleine Zeitung)

95.700 weitere Kinderbetreuungsplätze

Der Bund unterstützt die für die Kinderbetreuung zuständigen Länder bereits seit 2008 und seitdem konnten weitreichende Verbesserungen erzielt werden. So hat sich die Besuchsquote bei unter-3-jährigen auf 32,1 Prozent verdoppelt und die Besuchsquote bei 3- bis 6-Jährigen ist von 86,6 Prozent auf 95,4 Prozent gestiegen. Es wurden insgesamt rund 95.700 Plätze geschaffen. Mit der neuen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern und den im Finanzausgleich neu geschaffenen Zukunftsfonds investiert der Bund gemeinsam mit Ländern und Gemeinden 4,5 Milliarden Euro in den Ausbau und die Qualität der Kinderbetreuung. Mit einem neuen Monitoring-Bericht zur Kinderbetreuung können nun erstmals Fortschritte zahlenbasiert im 10-Jahres-Zeitverlauf heruntergebrochen auf Bezirke nachvollzogen oder auch Lücken eruiert werden.

Bei den Leistungen für Familie ist Österreich Nr. 1 in Europa. Foto: S.v.Gehren/pixelio.de

Bei den Leistungen für Familie ist Österreich Nr. 1 in Europa. Foto: S.v.Gehren/pixelio.de

Stärkung der Väterbeteiligung 

Die gemeinsame partnerschaftliche Aufteilung von Familienaufgaben hat nicht nur einen Mehrwert für Familien, sondern auch für die Gesellschaft an sich, heißt es in einer Aussendung der Familienministerin. Dies wird unter anderem mit dem Papamonat und der partnerschaftlichen Aufteilung der Elternkarenz ermöglicht. Teilen sich Eltern das Kinderbetreuungsgeld annähernd gleich, erhalten sie je 500 Euro als Partnerschaftsbonus. Bis zu 1.600 Euro als Familienzeitbonus erhalten Väter, die sich nach der Geburt ausschließlich der Familie widmen möchten. Dieser Betrag wird jährlich valorisiert. Mit der Kampagne #papasein soll mehr Bewusstsein für die Väterbeteiligung geschafft und auch die gesellschaftliche Wahrnehmung von Vaterrollen erweitert werden. (Zur-Sache berichtete)

 

Elternberatung im Zuge des Eltern-Kind-Passes

Der Mutter-Kind-Pass wurde zu einem modernen, digitalisierten Eltern-Kind-Pass weiterentwickelt. Im Zentrum steht neben der Ausweitung der gesundheitlichen Leistungen die neue kostenlose Elternberatung, die Eltern u.a. über die partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit, Papamonat oder die Auswirkungen von Teilzeit auf die Pension informieren soll und an den Familienberatungsstellen durchgeführt wird.

Die Bundesregierung startete um April bundesweite Kampagne zum Thema Kinderschutz. Foto: BKA/Florian Schrötter

Die Bundesregierung startete im April eine bundesweite Kampagne zum Kinderschutz. Foto: BKA/Florian Schrötter

Maßnahmen Kinderschutz

Letztes Jahr konnte in einem Schulterschluss zwischen den Ressorts ein umfassendes Kinderschutzpaket geschnürt werden, das neben Maßnahmen zur Prävention und zum Opferschutz im Kern härtere Strafen für die Täter vorsieht. Darüber hinaus wurden die Förderungen beim Kinderschutz verdoppelt: 2024 stehen für Projekte, die sich dem Kinderschutz widmen, 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Kampagne „Nein zu Gewalt“ sollen Kinder und Jugendliche gestärkt und ihr Umfeld sensibilisiert werden.

 

Maßnahmen gegen die Teuerung

Die Bundesregierung hat drei Pakete gegen die Teuerung im Ausmaß von 32 Milliarden Euro geschnürt. Dort, wo die strukturelle Abfederung nicht zur Gänze wirkt, haben die temporären Anti-Teuerungsmaßnahmen, wie z.B. 60 Euro zusätzlich pro Kind bis Ende 2024 für Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe oder Ausgleichszulage sowie Alleinerziehende und Alleinverdienende, sofern sie unter 2.000 Euro brutto pro Monat beziehen oder das Schulstartpaket für Entlastung gesorgt.