Untersuchungs-Ausschuss

VfGH eingeschalten: Wo bleiben die SPÖ-Chats?

Weil das Justizministerium die Frist nach den geforderten Chats zwischen dem damaligen Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid und den damaligen SPÖ-Kabinetten verstreichen ließ, wird nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeschalten. Im Bild: Justizministerin Alma Zadic. Foto: BKA / Andy Wenzel / VfGH / Achim Bieniek

Weil das Justizministerium die Frist zur Lieferung geforderter Chats verstreichen ließ, wird nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeschalten, wie das Ö1-Morgenjournal und die Krone berichten. Es geht um Chats zwischen dem damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und den damaligen SPÖ-Ministerkabinetten. Bereits am 26. Jänner hatte die ÖVP das ursprüngliche Verlangen im Untersuchungsausschuss eingebracht – das Justizministerium lieferte nicht. Daraufhin wurde ein Fristsetzungsantrag eingebracht, demzufolge die Chats bis Ende der abgelaufenen Woche zu liefern seien. Zur-Sache berichtete. Diese Frist ließ die Justizministerin verstreichen.

 

Justizministerium muss liefern

Am Mittwoch der abgelaufenen Woche zeigte sich der VP-Abgeordnete und Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss, Andreas Hanger, noch zuversichtlich, dass das Justizministerium der Forderung nach Lieferung der angeforderten Chats nachkäme, Zur-Sache berichtete. Konkret geht es um die Korrespondenz zwischen dem damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und den von der SPÖ geführten Kabinetten.

Andreas Hanger betonte im Untersuchungsausschuss vor Medienvertreterinnen und Medienvertretern wiederholt, sich stets für volle Transparenz und volle Aufklärung einzusetzen. „Diese muss“, so Hanger, „jedoch für alle gelten“.

Bisher wurden einige Chats von Thomas Schmid publik – interessanterweise würden jedoch noch einige fehlen, erklärt Hanger. Konkret geht es um rund 1.800 Chats, welche angeblich mit SPÖ-Politikern bzw. den SPÖ-Kabinetten geführt wurden. Diese sollen dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden. Ein entsprechender Antrag vom 26. Jänner wurde von der ÖVP eingebracht und rechtskräftig angenommen, Zur-Sache berichtete.

„Wir wissen, dass Thomas Schmid sehr intensiv auch mit SPÖ-Entscheidungsträgern in Kontakt war. Uns interessiert welche Vereinbarungen Thomas Schmid mit der SPÖ getroffen hat“, erklärte Hanger im Ö1-Morgenjournal.

Hanger erwähnte diese Woche vor Medienvertreterinnen und Medienvertretern weiters, dass die Strache-Chats – welche bereits im Ibiza-Untersuchungsausschuss angefordert wurden – ebenfalls noch nicht geliefert wurden. Heinz-Christian  Strache war von 2005 bis 2019 Bundesparteiobmann der FPÖ. Hanger betonte stets, dass im Sinne der Transparenz und Aufklärung „alles auf den Tisch“ müsse. Die SPÖ- und Strache-Chats fehlen im U-Ausschuss jedoch weiterhin.

 

Kapazitätsprobleme können nicht der Grund sein

Seitens des Justizministeriums verweist man auf „Kapazitätsprobleme“ in der Auswertung der Chats, daher sei ein Konsultationsverfahren eingeleitet worden. Damit soll die Reihenfolge der Lieferungen zwischen Ministerium und Ausschuss geklärt werden. Doch für Hanger ist diese Begründung unzulässig.

Bereits Mittwoch erklärte Hanger (https://zur-sache.at/untersuchungs-ausschuss/u-ausschuss-wartet-auf-1800-spoe-chats-mit-schmid/), dass Aktenlieferungen niemals Gegenstand eines Konsultationsverfahrens sein können. Dieses solle lediglich klären, ob Ermittlungen durch die Aktenlieferung gefährdet werden könne, dies aber nicht wegen Kapazitätsproblemen.

„Der Untersuchungsausschuss weist Ministerien an, weitere Akten zu liefern, und die Ministerien müssen diese Akten liefern“, brachte Fraktionsführer Hanger es im Ö1-Morgenjournal auf den Punkt.

 

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Klarstellung durch VfGH

Bereits letzte Woche zeigte Hanger kein Verständnis für eine „selektive Auswertung“ seitens der aktenliefernden Stellen: „Bevor hier der Verdacht besteht, dass aus strategischem Kalkül gewisse Lieferungen beschleunigt und manche gebremst werden, brauchen wir nun schnell Klarheit.“ Dies müsse schließlich auch im Sinne der Justizministerin Alma Zadic sein, betonte Hanger.

Mit der Bitte um Klarstellung, dass diese Chats zu liefern sind, wandte sich die ÖVP nun an den Verfassungsgerichtshof (VfGH). „Unsere Juristen sind sich einig, dass der Verfassungsgerichtshof so entscheiden wird, sodass diese Chats dem Untersuchungsausschuss vorzulegen sind“, erläuterte Hanger. Dieser habe schließlich im Ibiza-Untersuchungsausschuss ebenfalls klargestellt, dass die Akten aus dem Finanzministerium zu liefern seien. Hanger rechne jedenfalls mit einer schnellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.

 

Das Morgenjournal im O-Ton:

Das Ö1-Morgenjournal kann in der Radiothek des ORF sieben Tage nachgehört werden.

Weil das Justizministerium die Frist nach den geforderten Chats zwischen dem damaligen Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid und den damaligen SPÖ-Kabinetten verstreichen ließ, wird nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeschalten. Im Bild: Justizministerin Alma Zadic. Foto: BKA / Andy Wenzel / VfGH / Achim Bieniek
Weil das Justizministerium die Frist nach den geforderten Chats zwischen dem damaligen Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid und den damaligen SPÖ-Kabinetten verstreichen ließ, wird nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeschalten. Im Bild: Justizministerin Alma Zadic. Foto: BKA / Andy Wenzel / VfGH / Achim Bieniek